Vorbezug Pensionskasse für Selbstständigkeit
Ein Barbezug Ihres Pensionskassengelds ist möglich, wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen.
Vorgehen
Sie müssen dazu der Vorsorgeeinrichtung den Nachweis erbringen, dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen: Miete für Räumlichkeiten, Materialkauf, AHV-Bestätigung, Eintrag ins Handelsregister usw. Der Antrag muss im Jahr nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Vorsorgeeinrichtung eingereicht werden. Bei verheirateten Versicherten wird die schriftliche Zustimmung der Ehepartnerin oder des Ehepartners verlangt (die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt).
Finanztipp
Aufgrund der Steuerprogression bei der Auszahlung der Vorsorgegelder empfehlen wir diese über mehrere Jahre gestaffelt auszuzahlen. D.h. bei Vorbezug durch Selbständigkeit empfehlen wir lediglich das maximal notwendige Kapital auszahlen zu lassen.