1. Dividenden klug planen
Durch ein geschicktes Timing der Transaktionen von Wertpapieren lässt sich die Besteuerung des Kapitalbetrags reduzieren. Dabei sollte der Verkauf kurz vor der Ausschüttung von Dividenden und Zinsen erfolgen, der Kauf hingegen kurz nach der Ausschüttung.
2. Vermögen verwalten
Für die Vermögensverwaltung durch Dritte dürfen je nach Kanton bis zu 15’000 Franken pro Jahr von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Auch Anleger, die ihre Investments selbst managen, können Abzüge für Konto- und Depotgebühren geltend machen. Es lohnt sich in der Regel, den Pauschalbetrag zu nutzen. Dieser beträgt je nach Kanton von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens.
3. Pensionskasse nachzahlen
Eine legaler Trick, wie man die Steuerlast optimieren kann, ist die Einzahlung in eine Pensionskasse. Vorausgesetzt, es gibt eine Lücke in der Pensionskasse und man hat Geld, das man weder heute noch morgen zum Leben braucht. Wer beispielsweise erst mit 28 zu arbeiten anfing, einen Erwerbsunterbruch hatte oder heute mehr verdient als früher, hat eine Lücke und darf diese durch freiwillige Einzahlungen decken. Wie gross der Maximalbetrag ist, steht auf dem Pensionskassen- Ausweis.
4. Säule 3a einzahlen
Gelder, die in die Einrichtungen der Säule 3a eingezahlt werden, können vom Einkommen abgezogen werden. Der maximal abziehbare Betrag beläuft sich auf 6826 Franken, für Selbstständige auf 34’128 Franken. Steuer-technisch lohnt sich die Einzahlung, denn der steuerfreie Zins ist höher als auf dem Sparkonto.
5. Essen am Mittag
Das ist einer der lohnendsten Posten auf der Steuererklärung. Konkret beträgt der Pauschalabzug für jede auswärtige Hauptmahlzeit 15 Franken. Verbilligt der Arbeitgeber die Mahlzeit, ist nur der halbe Abzug von Fr. 7.50 zulässig. Bei geringer Entfernung zwischen dem Wohn- und Arbeitsort akzeptiert der Fiskus den Abzug allerdings nicht.
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