Leasing

Als Leasing bezeichnet man eine Form der Finanzierung eines Konsum- oder Investitionsobjektes. Beim Leasing geht es um die zeitlich beschränkte Nutzung und den Gebrauch eines Leasingobjektes und nicht um dessen Eigentum. Die Leasinggesellschaft bzw. das finanzierende Kreditinstitut erwirbt dabei das Eigentum am Leasingobjekt (z.B. ein Auto) und überlässt es gegen die Bezahlung der vereinbarten Leasingraten dem Leasingnehmer zur vorübergehenden Nutzung. Das Eigentum am Leasingobjekt bleibt dabei stets bei der Leasinggesellschaft, bzw. dem Kreditinstitut.

In den meisten Leasingverträgen wird die Verpflichtung zum Unterhalt des Leasingobjektes dem Leasingnehmer übertragen. Dieser haftet während der Leasingdauer (Im Falle eines Fahrzeugs mittels einer Vollkaskoversicherung) für allfällige Schäden am Leasingobjekt.

Bei Beendigung Leasingvertrages geht das Leasingobjekt wieder zurück an an den Leasinggeber. Häufig besteht aber auch die Möglichkeit dieses zu kaufen oder allenfalls eine Verlängerung des Leasingvertrag zu beantragen.