Gebäudeversicherung
In der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversicherung ist Ihr Gebäude versichert. Die Prämien der Gebäudeversicherung sind abhängig vom Gebäudeversicherungswert. Dieser beinhaltet die reinen Wiederherstellungskosten des Gebäudes , – also was es kosten würde, die Liegenschaft nach einem Brand wieder neu aufzubauen. Landwert, Umgebungskosten und die Erschliessung sind darin nicht eingeschlossen, da das Grundstück selber von einem Schadensfall normalerweise ja nicht tangiert ist. Wichtig zu wissen ist auch dass der Gebäudeversicherungswert nichts darüber aussagt, zu welchem Preis die Liegenschaft allenfalls auf dem Markt verkauft werden könnte. Die Gebäudeversicherungsprämien sind einerseits abhängig von der Bauart (massiv / nicht massiv) und von der Art der Verwendung des Gebäudes.
Hier eine Auflistung der Risiken die in der Regel durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind:
Feuerschäden
- Feuer, Brand
- Rauch oder Hitze
- Blitzschlag (mit oder ohne Zündung)
- Elektrische Überspannung als Folge von Blitzschlag oder Elementarereignissen
- Explosion
Elementarschäden
- Sturmwind
- Hagel
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Erdrutsch
- Steinschlag
- Felssturz
- Lawinen
- Schneerutsch
- Schneedruck
Bei diesen Schäden gilt in der Regel ein Selbstbehalt von 10 % (mind. CHF 100.–, max. CHF 1000.–)