Steuern sparen für Unternehmer

Rechtsform der Gesellschaft

Die Rechtsform entscheidet über den Besteuerungsort. Einzelunternehmer werden am Geschäftssitz besteuert, Inhaber von Aktiengesellschaften oder GmbHs am Wohnsitz. Daher ist je nach Situation die eine oder die andere Rechtsform
vorteilhafter.

Geschäftssitz

Die kantonalen Unterschiede in der Besteuerung sind erheblich. Und was für Einzelfirmen gilt, die am Geschäftssitz zum Tarif für natürliche Personen besteuert werden, kann für juristische Personen, die einen anderen Tarif haben, völlig anders aussehen. Bei einer Neugründung lohnen sich daher Vorabklärungen.

Geschäftsliegenschaften

Liegenschaften gehören in der Regel ins Privat- und nicht ins Geschäftsvermögen. Eine Firma mit Liegenschaften lässt sich zudem nur schwer verkaufen. Eine gute Lösung ist, die Liegenschaft privat zu halten und an die Firma zu vermieten. Es kann sogar attraktiv sein, auch das Baurecht an das Unternehmen abzugeben.

Salärbezug

Im Rahmen des steuerlich Akzeptierten sollten Unternehmeraktionäre ein möglichst hohes Salär beziehen. Damit wird die wirtschaftliche Doppelbelastung des Unternehmensgewinns mit Steuern vermieden. Zudem fördert ein hohes Salär den privaten Vermögensaufbau und vermindert das Haftungspotenzial des Unternehmers in der Firma.

Partnersalär

Egal ob Einzelfirma oder AG/GmbH: Arbeitet der Partner oder die Partnerin im Betrieb mit, sollte ihm/ihr auch ein möglichst hohes Salär ausbezahlt werden. Hohe Saläre führen zwar grundsätzlich zu höheren Steuern, doch steigen gleichzeitig die Steuerplanungsmöglichkeiten im Vorsorgebereich.

Pensionskasse

Der Angestellte seiner eigenen AG oder GmbH kann in vielen Fällen von steuerlich absetzbaren Nachzahlungen (Einkäufen) bei der Pensionskasse profitieren. Zudem haben Unternehmen ebenfalls die Möglichkeit zu leistende Pensionskassen-Beiträge einzukaufen. Der eingekaufte Beitrag darf dabei das Fünffache der zu erbringenden Jahresbeiträge nicht überschreiten. Da diese Zahlungen in die Arbeitgeberbeitragsreserven periodenfremde Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen darstellen dürfen sie nur von den Steuern abgezogen werden, sofern sie unwiderruflich erbracht und eingezahlt werden.

Jahresabschluss optimieren und sparen

Beim Jahresabschluss bieten sich vielfältige Möglichkeiten, den Steuerbetrag zu optimieren.  Warenlager sollten wenn immer möglich im Dezember aufgefüllt werden, da es sofort um ein Drittel abgeschrieben werden kann und damit den Gewinn schmälert. Zudem sollten alte, kaum verkäufliche Artikel bei der Inventur nicht mehr bewertet werden. Falls Ihr Unternehmen im Dienstleistungsbereich tätig ist, denken Sie auch daran bereits angefangene Arbeiten abzugrenzen.

Rückstellungen für Risiken bilden

Ein Unternehmer kann für künftige Aufgaben und Risiken Rückstellungen bilden, deren Höhe noch unbestimmt ist. Rückstellungen sind von der Steuer absetzbar und können zur Sicherung von unmittelbar drohenden Verlustrisiken (für allfällige Garantiearbeiten, Prozessrisiken oder Gebäudesanierungen) gebildet werden. 

Spesen und Lohnnebenleistungen

Auf dem Lohnausweis muss alles angegeben werden, was dem Mitarbeiter neben dem Lohn ausgerichtet wird (Essensgutscheine, Geschäftsauto etc.). Es macht auf jeden Fall Sinn ein Spesenreglement zu erarbeiten bei der Steuerbehörde einzureichen.

Auch Lohnnebenleistungen bilden ein erhebliches Optimierungspotential, dem einzelnen Mitarbeiter können bis zu ca. CHF 5’000 Jährlich ohne Steuerfolgen gutgeschrieben werden. Dies kann in Form eines Halbtaxabo’s über Reka-Check’s oder auch eines Gratisparkplatzes sein. Nicht deklarationspflichtig sind zudem Weiterbildungskosten für Mitarbeiter bis CHF 12’000.

Dividendenpolitik

Eine langfristige Dividendenpolitik mit regelmässigen Ausschüttungen ist zu empfehlen. Damit wird der private Vermögensaufbau gefördert und entsprechend das Klumpenrisiko reduziert. Hinzu kommt, dass auf diese Weise auch noch die spätere Unternehmensnachfolge erleichtert wird.

Dividendenbesteuerung

Ein gezielter Wohnsitzwechsel vor der Ausschüttung einer grösseren Substanzdividende birgt auch ein erhebliches Sparpotential bei den Steuern.

Neugründungen/ Expansionen

Neu gegründete Firmen sowie Unternehmen, welche ihre betriebliche Tätigkeit markant erweitern können in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen Steuernachlässe beantragen.
Voraussetzung ist dabei, dass zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze im Kanton geschaffen werden und dass keine bereits bestehenden Unternehmen im Kanton direkt konkurrenziert werden. Zudem sollte das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Interesse des betreffenden Kantons stehen.

Unternehmensverkauf

Der Verkauf von AG oder GmbH als Ganzes ist immer vorteilhafter als der Verkauf einzelner Aktiven. Der Einzelunternehmer oder Personengesellschafter hat diese Wahl allerdings nicht. Er kann immer nur die einzelnen Aktiven verkaufen und muss anschliessend die Firma liquidieren.

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Finanztipp 1

Passen Sie die Rechtsform Ihrer Firma optimal an. Verschiedene Kantone erlauben es, auch beispielsweise Arztpraxen, Anwaltskanzleien etc.. in Aktiengesellschaften umzuwandeln. Dann werden die privaten Einkünfte am Wohnsitz und die Gewinne jeweils am Firmensitz versteuert. Da die Gewinnsteuer immer tiefer ist als die Einkommenssteuer lohnt sich das in jedem Fall.

Finanztipp 2

Anstelle Spesen einzeln abzurechnen, ist es sinnvoll sich Pauschalspesen auszahlen zu lassen. Bis zu 5 % des steuerbaren Einkommen werden in der Regel von den Steuerverwaltungen akzeptiert. Lassen Sie unbedingt das Spesenreglement von der Kantonalen Steuerverwaltung absegnen.

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